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   BVerwG, 19.09.2017 - 4 B 44.17   

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https://dejure.org/2017,39274
BVerwG, 19.09.2017 - 4 B 44.17 (https://dejure.org/2017,39274)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2017 - 4 B 44.17 (https://dejure.org/2017,39274)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2017 - 4 B 44.17 (https://dejure.org/2017,39274)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung des Tatbestandes der Divergenz durch eine präzise Gegenüberstellung der miteinander unvereinbaren Rechtssätze

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Darlegung des Tatbestandes der Divergenz durch eine präzise Gegenüberstellung der miteinander unvereinbaren Rechtssätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2017 - 4 B 44.17
    Das Urteil des Senats vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 - (BVerwGE 55, 369) zitiert der Kläger mit folgenden Rechtssätzen:.
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2017 - 4 B 44.17
    Der Kläger entnimmt dem Urteil des Senats vom 14. Januar 1993 - 4 C 19.90 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 155) den Rechtssatz, dass die Baugenehmigungsbehörde, wenn sie § 34 Abs. 1 BauGB anwendet, keine planerische Entscheidung zu treffen hat, die Einfluss auf künftige Entwicklungen nimmt oder künftige Ereignisse bereits vorwegnehmend berücksichtigt.
  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2017 - 4 B 44.17
    Der Darlegungspflicht nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde deshalb nicht, wenn sie sich - wie diejenige des Klägers - darauf beschränkt, die Rechtsausführungen des angefochtenen Urteils in Frageform zu kleiden (BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - 2 B 137.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 6 S. 7), und sich nicht mit der vorinstanzlichen Argumentation auseinandersetzt (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2017 - 4 B 44.17
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich ein allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2017 - 4 B 44.17
    Der Revisionszulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2017 - 4 B 44.17
    § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt, dass der Tatbestand der Divergenz nicht nur durch die Angabe der höchstrichterlichen Entscheidung, von der abgewichen sein soll, sondern auch durch eine präzise Gegenüberstellung der miteinander unvereinbaren Rechtssätze dargelegt wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45 und vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2017 - 4 B 44.17
    § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt, dass der Tatbestand der Divergenz nicht nur durch die Angabe der höchstrichterlichen Entscheidung, von der abgewichen sein soll, sondern auch durch eine präzise Gegenüberstellung der miteinander unvereinbaren Rechtssätze dargelegt wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45 und vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - 7 A 1942/08

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2017 - 4 B 44.17
    Das Oberverwaltungsgericht hat die Tragfähigkeit des von der Beklagten reklamierten städtebaulichen Gesichtspunkts der Erhaltung und Freihaltung der Vorgärten auch nicht mit § 34 Abs. 1 BauGB, sondern unter Bezugnahme auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3. Mai 2010 - 7 A 1942/08 - (juris) mit § 23 Abs. 5 BauNVO begründet.
  • BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95

    Revision - Beschwerdebegründung - Verständlichkeit - Überschaubarkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2017 - 4 B 44.17
    Der Senat lässt offen, ob seine Prüfung auf frist- und formgerecht vorgetragene Zulassungsgründe beschränkt ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 23. November 1995 - 9 B 362.95 - juris Rn. 2) oder unter den Voraussetzungen des § 60 VwGO, die hier unterstellt werden mögen, Zulassungsgründe nachgeschoben werden dürfen.
  • BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92

    Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2017 - 4 B 44.17
    Der Darlegungspflicht nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde deshalb nicht, wenn sie sich - wie diejenige des Klägers - darauf beschränkt, die Rechtsausführungen des angefochtenen Urteils in Frageform zu kleiden (BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - 2 B 137.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 6 S. 7), und sich nicht mit der vorinstanzlichen Argumentation auseinandersetzt (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 19.08.1998 - 2 B 6.98

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Abgrenzung

  • BVerwG, 27.01.2015 - 4 B 66.14

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VG Mainz, 22.02.2024 - 1 K 50/23

    Glücksspielrecht

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im künftigen Berufungsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2017 - 4 B 44/17 -, juris, Rn. 4; NdsOVG, Beschluss vom 29. August 2023 - 9 LA 147/22 -, juris, Rn. 33; OVG RP, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 2 A 10477/22 -, juris, Rn. 19 ).
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